Mängel beim Vermieter melden
Eine schriftliche Mängelanzeige ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Dieser Brief hält fest, was defekt ist und wann Sie es gemeldet haben.
Worauf Sie achten sollten
- Melden Sie Mängel immer schriftlich. Eine telefonische Meldung lässt sich später schwer belegen.
- Machen Sie von jedem Mangel Fotos mit Datum, bevor Sie den Brief versenden.
- Kleine Instandhaltungsarbeiten können Sache der Mieterin oder des Mieters sein; größere Mängel sind Sache des Vermieters. Was gilt, steht im Mietvertrag.
- Geht es um ein akutes Problem, etwa ein Gasleck oder fehlendes warmes Wasser? Rufen Sie zuerst an und senden Sie den Brief danach zur Dokumentation.
FAQ
- Darf ich die Miete zurückhalten, solange nicht repariert ist?
- Eigenmächtiges Zurückhalten der Miete ist riskant. Der richtige Weg ist: schriftlich melden, Frist setzen und sich erst danach über eine Minderung oder weitere Schritte beraten lassen.
- Was ist eine angemessene Frist zur Beseitigung?
- Für die meisten Mängel sind zwei bis sechs Wochen angemessen, je nach Schwere. Bei Eile dürfen Sie eine kürzere Frist setzen.